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    Satış prosedürü

     

    Nach dem Paragraph 35 des Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen die Ausländer in der Türkei
    Grundbesitz erwerben, in deren Land es auch für türkische Staatsangehörige möglich ist,
    sich Grundbesitz anzueignen. Hier besteht das Gegenseitigkeitsprinzip der einzelnen Länder.
    Gekauft werden darf nur in erschlossenen Gebieten bis zu einer Größe von max.2, 5 ha. In der Türkei
    wird der Kauf nicht, wie es in Deutschland üblich ist, über den Notar oder Anwalt abgewickelt.
    Der rechtliche Kauf läuft nur über das Grundbuchamt. Den Eintrag in das Grundbuch nennt man in
    der Türkei „Tapu”. Dieses Tapu bekommt man nur vom Grundbuchamt und wird Ihnen im Beisein eines staatlich
    vereidigten Dolmetschers übergeben. Für die Eintragung in das türkische Grundbuch wird von Ausländern eine „
    Unbedenklichkeitsbescheinigung” von der Militärbehörde in Izmir benötigt, die besagt, dass es für den Käufer möglich ist,
    in diesem Gebiet eine Immobilie zu kaufen. Wir prüfen unsere Objekte bevor wir diese zum Kauf anbieten und diese
    Bescheinigung ist nur noch eine reine Formalität. Die Beantragung dieser „Unbedenklichkeitsbescheinigung”
    dauert in der Regel ca. 12 Wochen.

    Ablauf vom Immobilienkauf in der Türkei

    1. Vereinbarung eines Besichtigungstermins
    mit unserem Unternehmen: Wir holen Sie zum vereinbarten Termin vom Hotel ab, stellen Ihnen unser Unternehmen
    und unsere Mitarbeiter vor, trinken eine Tasse Kaffee zusammen und stellen Ihnen Objekte vor, die Ihren Kriterien
    entsprechen.

    2. Besichtigung der ausgewählten Objekte, wo wir Sie dann über alle wichtigen Einzelheiten der Immobilien
    und der einzelnen Gebiete informieren.

    3. Wenn Sie sich für ein Objekt entscheiden, schließen wir mit Ihnen einen Kaufvertrag. In diesem Vertrag werden alle
    Einzelheiten wie Käufer, Verkäufer, Objekt, Zahlungsbedingungen und sonstige Vereinbarungen schriftlich festgehalten.
    Beim Abschluss des Kaufvertrages wird eine Anzahlung von ca. 20% fällig. Die restliche Kaufpreissumme wird erst
    gezahlt, wenn Käufer und Verkäufer sich beim Grundbuchamt treffen.

     

    Alım Satım Masrafları
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    Yasal
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    Satış prosedürü
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    TAPU
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